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Ein älterer Mann mit Rucksack steht in der Bahn.
Ein älterer Mann mit Rucksack steht in der Bahn.

Gruppenreisen

Gruppenreisen perfekt geplant.

Betriebsausflüge, Klassenfahrten oder Wandergruppen – wir freuen uns, dass du mit Bus und Bahn einen Ausflug machen möchtest.

AVG-Stadtbahnen

Damit am Ausflugstag alles nach Plan läuft, bitten wir dich, die verfügbaren Kapazitäten spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt prüfen zu lassen. Dies empfiehlt sich ab einer Gruppengröße von 30 Personen.

Je früher du uns über deine Fahrt informierst, desto besser, denn Gruppen können grundsätzlich nur im Rahmen der regulären Fahrzeug-Kapazität befördert werden. Wir empfehlen dir bei sehr großen Gruppen daher, die entgeltliche Bestellung von Bussen in Betracht zu ziehen. Bitte beachte auch, dass keine Sitzplatzreservierungen möglich sind. 

Eine Kapazitätsprüfung ist ausschließlich für die AVG S-Bahn Linien S1, S11, S12, S31, S32, S4, S41, S42, S5, S51, S52, S6, S7, S71, S8 und S81 möglich. An Schultagen stehen während der Hauptverkehrszeit vor 9 Uhr grundsätzlich keine freien Kapazitäten zur Verfügung. In dieser Zeit sind für gewöhnlich bereits alle Fahrzeuge für dich im Einsatz, sodass ein Anhängen von zusätzlichen Wagen nicht möglich ist.
Bitte schick uns deine Anfrage über das Kontaktformular der AVG.

Für alle weiteren Linien nimm bitte direkt mit dem jeweils zuständigen Verkehrsunternehmen Kontakt auf. Eine Übersicht aller Verbundpartner im KVV findest du hier.

Gruppenanmeldungen im KVV-Busverkehr

Im Busverkehr sollten sich Gruppen mit mehr als 10 Personen vor Beginn der Fahrt anmelden, um die verfügbaren Kapazitäten zu prüfen. Eine Begrenzung der Gruppengröße besteht dabei nicht. Allerdings weisen wir darauf hin, dass mit steigender Gruppengröße die Chancen einer gemeinsame Beförderung sinken und die Gruppe ggf. auf mehrere Fahrten aufgeteilt werden muss. Die Anmeldung muss dabei mindestens 5 Werktage vor der geplanten Gruppenfahrt direkt beim zuständigen Busunternehmen erfolgen. Die Kontaktdaten und Zuständigkeiten aller Verbunspartner im KVV findest du hier Verbundpartner im KVV.

Das jeweilige Verkehrsunternehmen prüft, ob im Rahmen der bestehenden Kapazitäten eine Beförderung der Gruppe möglich ist bzw. ob im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zusätzliche Kapazitäten (größeres oder zusätzliches Fahrzeug) verfügbar sind. Sollten keine ausreichenden Kapazitäten verfügbar sein, wird die Gruppe auf frühere oder spätere Fahrten verwiesen. Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass eine Gruppenanmeldung grundsätzlich keine Reservierung ist und eine Mitfahrt bei hoher Auslastung trotz Anmeldung aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden kann. In gegenseitigem Interesse bitten wir daher alle Gruppen um eine frühzeitige Anmeldung, damit solche Situationen möglichst vermieden werden.

Allgemeine Hinweise

Aus der Anfrage zu einer Gruppenfahrt entsteht kein Rechtsanspruch zusätzlich zu den Allgemeinen- und besonderen Beförderungsbestimmungen des KVV.

Trotz sorgfältiger Vorkehrungen ist es nicht möglich, Betriebsstörungen vollständig zu vermeiden. Wir sind bestrebt, die Auswirkungen auftretender Betriebsstörungen auf ein für den Fahrgast möglichst geringes Ausmaß zu reduzieren.

Eine Anmeldung von Fahrrädern ist nicht möglich, da Fahrräder in den Zügen aus Sicherheitsgründen nur eingeschränkt mitgenommen werden können. Generell gilt: Personen haben Vorrang vor Fahrrädern. Das Betriebspersonal ist dazu berechtigt, die Fahrradmitnahme zu verweigern.